Über uns

Verein

Der Verein KulturZentrum Bremgarten KuZeB führt ein nicht-kommerzielles, autonomes Kulturzentrum in Bremgarten AG. Wir möchten andere und neue Gesellschafts- und Lebensformen ausprobieren, in denen alle die gleichen Rechte und Pflichten sowie auch die gleiche Verantwortung haben. Die Grundpfeiler bilden Menschlichkeit, Solidarität, Meinungsfreiheit, Vertrauen, Integration, Vielfalt und Offenheit. Diese Formen sollen konkrete Alternativen aufzeigen und Signalwirkungen nach aussen haben.
Der Verein bietet dafür ein Experimentierfeld für Menschen mit kreativen Ideen.
Wir wollen noch Ziele und Utopien haben und unsere Träume (aus-)leben! Und alles wird gut!


VV

Der Verein KuZeB ist basisdemokratisch organisiert. Das einzige Entscheidungsgremium ist die VV. Das bedeutet, dass jede*r das gleiche Mitspracherecht besitzt, bei allen Entscheidungen, die getroffen werden. Dies gilt unabhängig des Alters, der Dauer oder Intensität des Engagements oder einer Mitgliedschaft im Vorstand. Die VV ist öffentlich. So kannst du unangemeldet auftauchen und bei allen anfallenden Traktanden mitdiskutieren, sowie eigene einbringen. Es wäre illusorisch, zu behaupten es existieren keine Hierarchien im KuZeB. Doch begründen diese meist auf längerer und grösserer Erfahrung, oder breiterem Fachwissen. Zudem sind wir bemüht, auftretende “unnatürliche Autoritäten” kritisch zu hinterfragen und aufzulösen. Die VV findet an jedem 1. und 3. Diestag im Monat um 20:00 Uhr im Fabrikkafi statt und dauert bis maximal 22:00 Uhr. In Protokollen wird festgehalten, was da besprochen/abgemacht wurde. Diese können dir auch gleich einen Überblick geben, über die Themen, die jeweils besprochen werden.


Statuten

Name und Zweck

Art. 1

Der Verein "KulturZentrum Bremgarten KuZeB" ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Art. 2

Der Verein bezweckt die Führung eines nicht kommerziellen, autonomen Kulturzentrums an der Zürcherstrasse 2 in 5620 Bremgarten.

Der Verein ist eine Selbsthilfeorganisation und bietet eine Plattform für kulturelle und politische Veranstaltungen, Aktionen usw.

Er ist basisdemokratisch organisiert. Die Vereinsmitglieder sind ProduzentInnen und KonsumentInnen zugleich und handeln selbstverantwortlich. Dies bedeutet auch, dass alle die gleichen Rechte und Pflichten haben.


Organisation

Art. 3

Die Organe des Vereins sind:

  1. die (Jahres-)Vereinsversammlung (Vollversammlung)
  2. der Vorstand (die Vorbereitungsgruppe)
  3. die Interessengemeinschaften
  4. die Zukunftswerkstatt
  5. die Rechnungsrevision

A. die (Jahres-)Vereinsversammlung (Vollversammlung)

Art. 4

Die Vereinsversammlung tritt in der Regel zweiwöchentlich zur Erledigung der ihr durch Gesetz und Statuten übertragenen Aufgaben zusammen.

Jährlich findet eine Jahresvereinsversammlung statt. Die Einladung ist vom Vorstand in der Regel spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin unter Bekanntgabe der zu behandelnden Geschäfte den Mitgliedern schriftlich zuzustellen. Ausserordentliche Versammlungen können nach Bedarf durch den Vorstand oder unter Vorbehalt Art. 65 Abs. 3 ZGB auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden.

Art. 5

Die Vereinsversammlung hat folgende Befugnisse:

  1. Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern
  2. Beschlussfassung über Ausgaben
  3. Ausschluss und Aufnahme von Mitgliedern, Massnahmen gegen Mitglieder

Art. 6

Die Jahresvereinsversammlung hat zusätzlich folgende Befugnisse:

  1. Festsetzung und Änderung der Statuten
  2. Abnahme des Protokolls, des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des Berichtes
  3. der RechnungsrevisorInnen
  4. Festsetzung der Jahresbeiträge
  5. Vornahme von Wahlen

Art. 7

An der (Jahres-)Vereinsversammlung sind Einzel- und Kollektivmitglieder gleichermassen stimmberechtigt. Es wird jedoch eine Konsenslösung angestrebt.

B. der Vorstand (die Vorbereitungsgruppe)

Art. 8

Der Vorstand setzt sich aus 3-6 Einzelmitgliedern, welche an der Jahresvereinsversammlung gewählt werden, zusammen.

Der Vorstand tritt in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf zusammen.

Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt in der Regel 1 Jahr. Wiederwahl ist gestattet.

Art. 9

Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

  1. Vorbereitung der (Jahres-)Vereinsversammlung
  2. Durchführung der von dieser gefassten Beschlüsse
  3. Die Vertretung des Vereins nach aussen, insbesondere der Kontakt mit dem Vermieter des Vereinslokals und den Behörden. Die rechtsverbindliche Unterschrift wird von mind. 2 Vorstandsmitgliedern geführt.
  4. Führung der Buchhaltung des Vereins und Rechenschaft über die Buchhaltung gegenüber der Vereinsversammlung.
  5. Verwaltung der Protokolle sowie der Mitglieder- und Schlüssellisten.
  6. Bewältigung der Korrespondenz, sofern diese in den Aufgabenbereich des Vorstands fällt.
  7. Bericht an die (Jahres-)Vereinsversammlung über den Betrieb des KuZeB.

Art. 10

Die Organisation und die Bewältigung der dem Vorstand übertragenen Aufgaben ist Sache der Vorstandsmitglieder. Die Aufgaben sollen so weit als dies möglich ist, von den Vorstands- und anderen Vereinsmitgliedern in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit bewältigt werden.

C. die Interessengemeinschaften

Art. 11

Die Interessengemeinschaften setzen sich aus aktiv beteiligten Einzelmitgliedern des KuZeB zusammen, die dem Vorstand bekannt sind. Die Interessengemeinschaften sind für den regelmässigen Betrieb und die Gestaltung und den Unterhalt ihrer Räumlichkeiten verantwortlich.

D. die Zukunftswerkstatt

Art. 12

In der Zukunftswerkstatt werden Visionen ins Auge genommen und Sachfragen diskutiert, die den Rahmen der Vereinsversammlung sprengen. Die Zukunftswerkstatt hat keine Entscheidungskompetenz, sondern unterbreitet ihre Vorschläge der Vereinsversammlung. Sie findet monatlich oder nach Bedarf statt und ist für alle Mitglieder zugänglich.

E. die Rechnungsrevision

Art. 13

Die RechnungsrevisorInnen prüfen jährlich Buchführung, Belege, Kassabestand und Rechnung. Sie berichten über die Jahresrechnung sowie ihre Revisionstätigkeit an der Jahresvereinsversammlung.


Mitgliedschaft

Art. 14

Der Verein KulturZentrum Bremgarten umfasst folgende Mitgliederkategorien:

Art. 15

Die Mitgliedschaft wird erworben durch Anmeldung beim Vorstand sowie durch Bezahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages.

Der Austritt kann nur auf Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Die Mitgliedschaft erlischt bei nicht bezahlen des Mitgliederbeitrages während eines Geschäftsjahres.

Mitglieder, die ihren statuarischen Verpflichtungen nicht nachkommen oder den Interessen des Vereins grob zuwiderhandeln, können durch die (Jahres-)Vereinsversammlung ausgeschlossen werden.


Finanzielle Mittel

Art. 16

Zur Erfüllung seiner Aufgaben dienen dem Verein folgende Mittel:

  1. Mitgliederbeiträge
  2. Spenden und Stiftungsbeiträge
  3. Benefizveranstaltungen, Sammlungen, Aktionen usw.
  4. Beiträge und Subventionen gemäss besonderer Absprache

Art. 17

Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 5.-. Drüber hinausgehende Spenden werden gerne entgegengenommen.

Für die Verbindlichkeit der Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.


Schlussbestimmungen

Art. 18

Das Geschäftsjahr des Vereins geht von Anfang Januar bis Ende Dezember.

Art. 19

Für alle Konkretisierungen gilt das aktuelle Grundsatzpapier des Vereins.

Art. 20

Ein Beschluss zur Änderung der Statuten oder zur Auflösung des Vereins kann nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten TeilnehmerInnen der Jahresvereinsversammlung gefasst werden. Bei Auflösung des Vereins ist ein allfälliges Reinvermögen an eine wohltätige Organisation zu übergeben. Es soll für einen gleichen oder ähnlichen Zweck verwendet werden.

Art. 21

Die Statuten treten mit dem Tage ihrer Annahme durch die konstituierende Vereinsversammlung in Kraft.