Gedanken und Wut zur
Abtreibungsdebatte in der Schweiz Der folgende Text ist der Okt./Nov. Nummer des UTOPIA, ein
zweimonatliches Politheft aus dem Raum Luzern, entnommen. Obwohl der
Text schon einmal publiziert wurde (unter dem Originaltitel "Von
leichtfertigen Frauen und tugendhaften Männern"), finden
wir, dass er es verdient, in überarbeiteter Form noch einmal
veröffentlicht zu werden. Er stammt ausserdem von einem
Redaktionsmitglied des karnikls und hat nichts von seiner Aktualität
eingebüsst, zumal über die parlamentarische Initiative,
welche dieses Jahr anerkannt wurde, noch nicht entschieden wurde.
Einige Parteien, bzw. diverse männliche Fraktionen, zeigen sich
weiterhin uneinsichtig und denken nicht im entferntesten daran, den
Frauen die längst fällige und nicht mehr als gerechte
Selbstbestimmung in diesem Bereich zuzubilligen. Kleiner geschichtlicher Exkurs Mit der Verbreitung des Christentums verschärfte sich die
Strafverfolgung des Schwangerschaftsabbruchs. Zu gewissen Zeiten
wurde er sogar mit der Todesstrafe geahndet. Doch das Töten von
ungeborenem Leben war schon vorher in manchen Kulturen verboten und
teilweise mit harten Strafen belegt. Das hatte seine Gründe, die
weniger einer lebensschützenden Moral entsprangen, sondern
vielmehr der uralten Ungleichheit zwischen Mann und Frau. Die
Geburtenkontrolle wurde schon seit jeher als Instrument von
Machterhaltung und Bevölkerungspolitik eingesetzt. Je nach
konjunktureller, gesellschaftlicher und politischer Entwicklung wurde
die Gebärfähigkeit der Frauen anders reglementiert oder die
schon bestehenden Regelungen anders gehandhabt. So erstaunt es nicht,
dass sich die strafrechtliche Verfolgung des
Schwangerschaftsabbruches besonders in Zeiten des Krieges und kurz
davor besonders verschärfte. In der Schweiz ist die Abtreibung
während des zweiten Weltkrieges unter Strafe gestellt worden. In
Deutschland, wo sie schon um 1871 verboten worden war, wurde ab 1943
für Schwangerschaftsabbruch (aufgrund "fortgesetzter
Beeinträchtigung der Lebenskraft des deutschen Volkes") die
Todesstrafe verhängt (...um 1945 wieder aufgehoben zu werden!).
Wenn es bevölkerungspolitisch als Notwendigkeit angesehen wurde,
die Geburtenrate zu steigern, waren die passenden Argumente schnell
zur Hand: Von Moral und Ethik wurde da gesprochen, von der Tötung
der Leibesfrucht als schlimmes Vergehen und gar von Kindesmord war
die Rede. Während der Nazizeit wurde deutlich, was seit der
Existenz von organisierten Gesellschaften die Regel war: Die
Fruchtbarkeit der Frau gehört ihr nicht, und das Recht - und
nicht selten auch die Fähigkeit - selbst darüber zu
bestimmen, wird ihr abgesprochen. Die Gebärfähigkeit ist
einzig und allein in den Dienst der Gesellschaft zu stellen und hat
sich nach den Interessen der gerade Machthabenden zu richten. Obwohl
dieses Ziel heute natürlich viel subtiler verfolgt wird, hat es
sich nicht geändert. Sowohl die breit abgestützten
Kampagnen der Frauenbewegung in den 70er Jahren, wie auch
verschiedene Vorstösse auf parlamentarischer Ebene, führten
zu keiner Liberalisierung des aus dem Jahre 1942 stammenden geltenden
(Un-)Rechts.
Die rechtliche Situation heute Seit 1942 ist das Abtreibungsverbot also im Strafgesetzbuch
verankert. Ausnahmen bilden lediglich medizinische1 und
eugenische2 Indikationen. Die Handhabung dieses Gesetzes
ist jedoch von Kanton zu Kanton verschieden. Während es in den
Kantonen Zürich, Bern, Neuenburg, Genf, Waadt, Tessin,
Baselstadt und Aargau möglich ist, auch erweiterte medizinische
Indikationen geltend zu machen (also in manchen Fällen auch
psychische und soziale Gründe), sind in den Kantonen Appenzell,
Glarus, Luzern, Schwyz, Unterwalden Uri, Wallis und Zug (legale)
Abtreibungen äusserst selten. Diese Unterschiede in der
Auslegung des Gesetzes führt zu einem interkantonalen
Abtreibungstourismus - die geltende Gesetzesgrundlage selbst
scheitert also schon an der Praxis. Darüber hinaus ist sie nicht
zeitgemäss und menschlich gesehen fragwürdig, bedeutet sie
doch für die betroffene Frau einen Hürdenlauf durch die
Instanzen, bei dem sie der Willkür der Ärzte und Ärztinnen
ausgeliefert ist, die nicht selten gegen den Willen der Frau
entscheiden. Zur aktuellen Debatte Seit die parlamentarische Initiative der SP im Frühling
dieses Jahres als solche anerkannt wurde, ist das Thema also wieder
in aller Munde. Christliche, (rechts-)konservative und
new-age-bewegte Kreise reden von Ethik und Moral, von Lebensschutz
und sogar vom "Schutz für die Frau, in dieser schwierigen
Situation"3(!). Angesichts der Tatsache, dass die
Ethik bei Fragen wie die der Kriegsmaterialausfuhr, Gentechnologie
oder sozialer Gerechtigkeit keine Rolle mehr zu spielen scheint,
können solche Argumentationen getrost als fadenscheinig entlarvt
werden. Doch selbst die CVP hat geringfügige Zugeständnisse
an das Selbstbestimmungsrecht der Frauen gemacht (die zwar eigentlich
fast nicht der Rede wert sind und die altbekannte
christlich-patriarchale Tradition weiterführen), was viel Unmut
im konservativen Teil der WählerInnen hervorrief. Markanterweise
sind aber die härtesten Verfechter des Abtreibungsverbotes
(neben der CVP, die aus wahltaktischen Gründen immer auf einen
gewissen "Schutz" bestehen wird) auf parlamentarischer
Ebene vorwiegend rechtskonservative und oft auch
wirtschaftsorientierte, neoliberale Politiker (das -Innen kann ich
mir in diesem Fall wohl sparen), die dem Begriff Ethik in anderen
Bereichen offensichtlich nichts abgewinnen können. Beim Schwangerschaftsabbruch geht es aber viel weniger um die
Frage einer solch willkürlich ausgelegten, frauenfeindlichen
Pseudoethik, als viel mehr um die der Selbstbestimmung der Frauen.
Keine andere Menschengruppe wird in der Schweiz aufgrund bestimmter
biologischer Voraussetzungen (ausgenommen genetische Defekte und
Geburtsfehler) gesetzlich bevormundet. In einer individualistischen,
sogenannt freien Gesellschaft wie dieser, wird niemenschem
vorgeschrieben, wie sie oder er sich zu verhalten habe, sofern keine
Drittperson darunter zu leiden hat. Frauen scheinen da eine Ausnahme
zu sein. Indem das ungeborene Kind zum eigenständigen Individuum
erhoben wird, redet mensch einen Interessenkonflikt herbei, bei dem
sich der Staat auf die Seite des Ungeborenen stellt und sein
Interesse, zu leben, vertritt. Das ungeborene Kind wird also so quasi
zur "Drittperson" erhoben, der durch einen Abbruch Schaden
zugefügt wird, was ein Verbot scheinbar rechtfertigt. Wie nun
aber die Interessen eines ungeborenen Kindes höher als die
seiner Mutter eingeschätzt werden können, und der Frau in
der Folge jegliche verantwortungsbewusste Handlungsfähigkeit
abgesprochen werden kann, ist mir gerade unter dem "ethischen"
Gesichtspunkt absolut schleierhaft. Mit Hilfe dieses Wertesystems,
welches bislang hauptsächlich in religiösen Kulturen von
Bedeutung war, wird der Frau das Recht auf Selbstbestimmung entzogen
und die Einmischung des Staates in einen sehr intimen, privaten
Bereich legitimiert. Diese relativ junge Erscheinung von Pseudoethik
ist kennzeichnend für eine Zeit, in der die digitale Autobahn
Informationen in Sekundenbruchteilen von A nach B befördert, wo
jeder Mensch in westlichen Breiten theoretisch freien Zugang zu
Informationen aller Art hat, wo die Werte schneller zerfallen, als
sie gekommen sind und wo soziale Gerechtigkeit und reale
Menschlichkeit im emotionalisierten Sumpf des New Age und der
esoterischen Gefühlsduselei versinken. Da reicht es nicht mehr,
nur zu verbieten. Da müssen Ideologien her - so unglaubwürdig
oder frauenfeindlich sie auch sind. Dieser ethische Vorwand dient
dazu, die menschliche Fortpflanzung weiterhin der Kontrolle des
Staates zu unterwerfen, welcher vorwiegend von Männern und
traditionell männlichen Werthaltungen geprägt wurde und
wird. Auf dass die Ressource Mensch und seine Arbeitskraft optimal
be- und ausgenützt, verwertet, verwaltet und verkalkuliert
werden kann. Optimierung der Produktionsmittel, würde mann dies
im Wirtschaftsjargon vermutlich nennen. Die effektiven
gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Gebärpolitik indes
sind alles andere als ethisch vertretbar: Mittels staatlicher
Geburtenkontrolle kann ein wichtiger Teil der Herrschaft von Männern
über Frauen aufrecht erhalten werden. Der Respekt vor der
körperlichen Integrität, wobei die Selbstbestimmung über
die eigene Fruchtbarkeit eine wichtige Rolle spielt, ist für die
Gleichheit zwischen den Geschlechtern unabdingbar. Werden die
Interessen des ungeborenen Kindes gegen die Interessen der Mutter
verteidigt, verliert diese darüber hinaus auch noch die
Selbstbestimmung über die Gestaltung ihres zukünftigen
Lebens. In diesem Sinne: Mein Bauch gehört mir - 4000 Jahre
Fremdbestimmung sind genug! 1 medizinische Indikation: Durch das Austragen der
Schwangerschaft werden negative gesundheitliche Konsequenzen für
die Mutter befürchtet
2 eugenische Indikation: Es müssen Missbildungen
des Kindes angenommen werden 3 die "mit all den körperlichen und
seelischen Qualen im Zusammenhang mit dem Eingriff ohnehin schon
genug bestraft" sei... so gehört aus dem Munde von Bruno
Frick, CVP-Ständerat. Abgesehen davon, dass die Situation erst
durch das Verbot und die damit zusammenhängende herbeigeredete
Traumatisierung des Eingriffs richtig schwierig wird: Wer bitte
schön, Herr Frick, hat die Frauen all die Jahre vor der
Bevormundung und Unterdrückung durch die Männer geschützt? Quellen: Zurück zur Hauptseite vom karnikl oder des KulturZentrums Bremgarten KuZeB
-Geschichte der Abtreibung von Robert Jütte,
Verlag C. H. Beck München
-Vorsicht "Lebensschützer",
Konkret Literatur Verlag
-Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz,
hrsg. von der SGRA
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Das letzte Mal geändert am 31. Mai 2009; erstellt von Kire; Kontakt: info@kuzeb.ch oder konzerte@kuzeb.ch