Dem Schnüffeln endlich ein Ende
setzen Rückblende: Winter 1990 Zigtausende demonstrierten vor dem Bundeshaus, forderten Einsicht
in ihre Fichen, spendeten Geld zur Gründung eines Komitees,
protestierten vehement gegen die drohende Vernichtung der
Staatsschutzakten, beschwerten sich gegen die Fichenzensur,
unterzeichneten offene Briefe, Petitionen und die Initiative zur
ersatzlosen Abschaffung der politischen Polizei. Parlamentarische
Untersuchungskommissionen förderten auch in einzelnen Städten
und Kantonen Unglaubliches zu Tage, lösten heftige Debatten aus,
setzten das Recht auf Akteneinsicht durch. ...und Winter 97 Fast acht Jahre nach dem grossen Fichenskandal, bei dem etwa eine
halbe Million Menschen meistens aus politischen Gründen fichiert
wurden, ist ein Referendum gegen das neue Staatsschutzgesetz
gescheitert. Die Nachzählungen sind abgeschlossen, und dem
Referendum fehlten wenige hundert Unterschriften. Obwohl etwa 60
Organisationen ihre Unterstützung angekündigt hatten, kamen
die 50'000 Unterschriften nicht zusammen. Was ist passiert? Ist
Bundesrat Kollers neues Gesetz so gut, dass es sich nicht gelohnt
hätte, dagegen anzukämpfen, oder ist das Datensammeln
verboten worden? Wohl kaum. Wie also soll mensch sich dieses Debakel
denn sonst erklären, dass bei einer solch breiten Unterstützung
und bei einem solch brisanten Thema, welches eine breite
Bevölkerungsschicht betreffen würde, die geforderte Zahl
der Unterschriften nicht erreicht wurden? Einige erklärten sich
das Scheitern damit, dass der grosse Schock langsam vorbei sei, und
andere Themen wie Arbeitslosigkeit und Sozialabbau im Moment im
Vordergrund stünden. Stimmt ja alles. Aber ist die Linke in der
Schweiz nicht mehr in der Lage, sich um mehrere Angelegenheiten
gleichzeitig zu kümmern? Oder anders gefragt, sind das nicht
alles Ausreden um von der eigenen Schwäche abzulenken? Es wäre
dringend nötig gewesen, dieses Gesetz zu Fall zu bringen. Denn
es schafft eine rechtliche Grundlage für das, was vorher 100
Jahre ungesetzlich geschehen ist und das noch vor ein paar Jahren von
Tausenden Menschen bekämpft wurde, nämlich das legale
Schnüffeln. Was ist geschehen seit dem Fichenskandal? Seit 1990 wurden nicht viel weniger Daten gesammelt als vorher.
Andere Polizeidienste wurden anstelle des Geheimdienstes aufgerüstet,
zahlreiche Datensammlungen erweitert oder neu eingerichtet. Dabei
verschwimmen die Grenzen zwischen kriminalpolizeilichen
Fahndungshilfen und Administrativdaten immer mehr. Zu erwähnen
ist natürlich auch der neue Schnüffelcomputer mit dem
"ISIS". Mit diesem Gerät ist die Bundespolizei nicht
mehr gezwungen, kiloweise Papier zu stapeln, sondern sie kann die
Daten bequem in den Computer eingeben. Weder erhalten die Betroffenen
selber Einsicht, noch das Parlament oder die Öffentlichkeit
aussagekräftige Informationen über Inhalt und Zahl der
elektronisch geführten Fichen. Nur die BUPO, die kantonalen
StaatsschützerInnen, die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt
für Polizeiwesen (BAP) können die Daten direkt abrufen. Das BAP hat auch noch eigene Datenbanken, so zum Beispiel die
Drogendatenbank "DOSIS". Dort dürften laut Verordnung
nur DrogenhändlerInnen, nicht aber KonsumentInnen registriert
werden. Nun waren aber Ende November 1996 56'000 Personen fichiert.
Wenn mensch bedenkt, dass die Zahl der Süchtigen in der Schweiz
auf ca. 30'000 geschätzt wird, erkennt mensch sofort, dass
wiederum Daten auf Vorrat gesammelt werden, die wenig mit der
Bekämpfung des organisierten Verbrechens zu tun haben. Andere Datenbanken existieren vor allem auch im Migrationsbereich.
Da gibt's das "ZAR" (Zentrales AusländerInnenregister).
Da werden alle ausländerInnenrechtlichen Bewilligungen und
Verweigerungen, alle Geburten, Todesfälle, Einbürgerungen,
Verurteilungen, Aus- und Einreisen sowie Einreisesperren,
Ausweisungen und Ausschaffungen von AusländerInnen gespeichert.
Ebenfalls registriert werden alle Schweizerinnen und Schweizer, die
Menschen aus dem Ausland beherbergen. Etwa 5 Millionen Menschen sind
fichiert. Im Asylbereich setzt das Bundesamt für Flüchtlinge ein
automatisches Personenregister "AUPER" ein. Darin sind die
Daten aller Flüchtlinge erfasst, die seit 1935(!) in die Schweiz
geflüchtet sind. Das Staatsschutzgesetz Im neuen Staatsschutzgesetz, das nun eben fast widerstandslos
eingeführt werden kann, heisst es im Artikel 3: Die Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone dürfen
Informationen über die politische Betätigung und die
Ausübung der Koalitions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit
nicht bearbeiten. Die Bearbeitung ist jedoch dann zulässig, wenn
der begründete Verdacht besteht, dass eine Organisation oder ihr
angehörende Personen die Ausübung der politischen Rechte
oder der Grundrechte als Vorwand nehmen, um terroristische,
nachrichtendienstliche oder gewalttätig extremistische
Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen. Was Missbrauch und was Extremismus ist, steht nirgends
geschrieben. Diese Wörter sind Definitionssache des
Staatsschutzes. Mit diesem Artikel können alle Menschen legal
beschnüffelt werden, welche sich zum Beispiel gegen die
Rückschaffung von Flüchtlingen wehren oder sich für
andere Themen einsetzen, welche der herrschenden Klasse nicht in den
Kram passen. An Demos werden weiterhin Fotos gemacht und Daten
gesammelt, Menschen, die an Orten verkehren, welche dem Staatsschutz
als verdächtig vorkommen, werden auch künftig registriert
usw. Die Informationsbeschaffung Die Informationsbeschaffung ist im Artikel 12 dieses Gesetzes
geregelt: 1. Die Sicherheitsorgane können Daten beschaffen, ohne
dass es für die betroffenen Personen erkennbar ist. Sie dürfen
dazu auch besonders schützenswerte Daten beschaffen und
Persönlichkeitsprofile erstellen. 2. Personendaten können beschafft werden durch: 3. Der Einsatz strafprozesslicher Zwangsmassnahmen ist nur im
Rahmen eines gerichtspolizeilichen Ermittlungsververfahrens oder
einer Voruntersuchung zulässig. Dasselbe gilt für das
Beobachten von Vorgängen in privaten Räumen Da haben wir ihn also, den kleinen Lauschangriff. Die
StaatsschützerInnen dürfen an öffentlichen Orten, bei
Demonstrationen oder Veranstaltungen, im Park oder im Restaurants
private Gespräche mit Videokameras und Mikrophon aufzeichnen.
Die lieben NachbarInnen werden weiterhin dazu angestiftet, ihre
Nebenan zu denunzieren. Ausserdem dürfen Daten über
Gesundheit, Sexualleben und ethnische Herkunft geheim beschafft
werden. Diese ganzen Informationen können laut neuem Gesetz
(Artikel 15) auch an ausländische Geheimdienste weitergegeben
werden. Das Auskunfts- und Beschwerderecht Im Artikel 16 ist das Auskunfts- uns Beschwerderecht geregelt, das
heisst, das Recht auf Dateneinsicht - oder eben auch nicht. Denn: Um
zu erfahren, ob mensch fichiert ist, ist eine Anfrage beim
Datenschutzbeauftragten nötig. Dieser darf dann zwar sagen, ob
mensch registriert ist, was aber genau in den Akten steht, darf er
nicht mitteilen. Nur in absoluten Ausnahmefällen soll der/die
DatenschützerIn in angemessener Art und Weise Auskunft erteilen
dürfen. Wer also kein solcher Ausnahmefall ist, kann nach wie
vor nicht beweisen, dass der Staatsschutz ihm/ ihr Schaden zugefügt
haben, oder ihn/sie falsch verdächtigt hat. Viele Firmen (u. a.
ABB, Migros usw.) und auch der Staat fragen vor der Einstellung von
neuen MitarbeiterInnen vielfach die politische Polizei nach Daten
über die betreffende Person an. Auch in Zukunft wird man/frau
also nur sehr schwer beweisen können, dass die Nichteinstellung
im Zusammenhang mit der politischen Gesinnung steht. Die Blauäugigkeit der Bevölkerung Das Schlimme am Ganzen ist aber vor allem, dass im Moment das
Thema Sicherheit in der Bevölkerung als sehr wichtig angesehen
wird. In einem solchen Klima können sich repressive Massnahmen
problemlos durchsetzen (neues Polizeigesetz in Bern, vermehrte
Repression gegen AusländerInnen und DrogenkonsumentInnen,
Bewaffnung des Militärs für die Gewährleistung der
inneren Sicherheit usw. usf.). Von bürgerlicher Seite werden
Feindbilder geschaffen, Ängste geschürt und der Ausbau der
Polizeirechte gefordert. Ein Grossteil des Schweizervolkes stimmt
solchen Massnahmen meistens zu, so nach dem Motto: 'Wer vor der
Polizei Angst hat, hat etwas zu verbergen'. Sie glauben immer noch an
den Rechtsstaat und an die Neutralität der Polizei. Sie meinen,
alle diese Gesetzesverschärfungen würden nur gegen
Kriminelle und TerroristInnen angewendet, obwohl der Fichenskandal
genau das Gegenteil aufgezeigt hat, nämlich eine 'stasi'-mässige
Überwachung breiter Bevölkerungsschichten. Diese denken
auch nicht im entferntesten daran, dass die ganzen repressiven
Massnahmen einmal gegen sie selber angewendet werden könnten.
Auch die Fahrlässigkeit und Gutgläubigkeit, wie mit den
eigenen Daten umgegangen wird, ist sehr erschreckend. Aktuellstes
Beispiel dafür ist die sogenannte 'Cumulus-Karte' von der
Migros. Die Leute geben Namen und Adresse usw. an und erhalten von
der Migros eine solche Karte, auf welcher dann alle Einkäufe der
betreffenden Person gespeichert werden. Vorteil: Mensch kommt
irgendeinmal in den Genuss eines Rabattes. Nachteil: Die Migros kann
sich dadurch ein vollständiges Profil von den Essgewohnheiten
und sonstigen Vorlieben der KonsumentInnen machen. Mensch wird eine
total durchsichtiges Wesen. Dass solche Daten zum Teil auch an Dritte
weitergegeben werden, zeigt ein anderes aktuelles Beispiel: Nämlich
die 'Fichen', welche die Arbeitsämter über Arbeitslose
anlegen. Jede und jeder Erwerbslose muss ja, um überhaupt
stempeln zu dürfen, ein Anmeldeformular mit vielen Fragen
ausfüllen. Diese Formulare haben die Arbeitsämter in
eigener Regie erweitert. Da stehen nun Sachen drin wie: faul,
arbeitsscheu, ungepflegt usw. Diese Schweinerei ist auch wieder nur
zufällig und durch eine Unachtsamkeit von MitarbeiterInnen ans
Licht gekommen, als diese Daten nämlich plötzlich und für
alle zugänglich, im Internet auftauchten. Also, wiederum ein
kleiner Fichenskandal im Jahre 1997... Die Initiative "S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei" Um all die repressiven Massnahmen und die Schnüffeleien
wenigstens ein bisschen zu bekämpfen, bleibt da (auf
parlamentarischer Ebene) noch die Volksinitiative "S.o.S Schweiz
ohne Schnüffelpolizei". Schon lange hätte eigentlich
über diese Initiative abgestimmt werden sollen, aber Bundesrat
Koller hat den Termin bewusst herausgeschoben, um das Ganze ein
bisschen vergessen zu machen und um sein neues Gesetz durchzubringen.
Nun sollte es im Juni 1998 soweit sein. Die Initiative wurde am 14.
Oktober 1991 mit 105'664 gültigen Unterschriften eingereicht.
Sie verlangt folgendes: Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt: Das Komitee Schluss mit dem Schnüffelstaat kann unsere Hilfe
gebrauchen. Denn in der Kasse klafft ein grosses Finanzloch. Da der
Abstimmungskampf noch weitere zigtausende von Franken kosten dürfte
und von Seiten der Parteien (SP usw.) wahrscheinlich keine grosse
finanzielle Hilfe zu erwarten ist, ist das Komitee vor allem auch auf
finanzielle Unterstützung angewiesen. Spenden gehen an an: Unter dieser Adresse kann frau/man auch die vierteljährlich
erscheinende Zeitung "FichenFritz" bestellen, der
regelmässig die neusten Infos in Sachen Staatsschutz publiziert.
Der "FichenFritz" ist sehr informativ - unbedingt
abonnieren (damit ihr in Zukunft wisst, wo Fichers Fritz die frichen
Fichen ficht! d. L.). Ausserdem gibt es auch noch ein sehr interessantes Buch zu diesem
Thema. Es heisst "Schnüffelstaat Schweiz", und wurde
vom Komitee herausgegeben. Neben der Geschichte des Schnüffelstaates
Schweiz und der Entstehung des Staatsschutzes wird darin auch von den
zahlreichen Vorfällen berichtet, die im Zusammenhang mit dem
staatsschützerischen Engagement stehen. Das Buch kann bei
obengenannter Adresse bestellt, oder bei den Infoläden Aarau und
Bremgarten bezogen werden. Es ist kostenlos, Spenden sind aber immer
willkommen. Aktiv werden! Dass sich auch nach der Annahme der Initiative nicht viel ändern
wird, ist absehbar. Die herrschende Klasse (gibt's denn so etwas
noch?) wird weiterhin versuchen, einen Überwachungs- und
Polizeistaat aufzubauen, um politische und sonstige GegnerInnen in
Schach zu halten (und um solche zum Schweigen zu bringen, die gegen
die unmenschlichen Verhältnisse kämpfen, d. L.). Deshalb
ist es unbedingt wichtig, entschlossen gegen alle Formen der
Repression anzukämpfen. Werdet aktiv! Organisiert euch, nehmt an
Demos teil, Informiert alle möglichen Leute, schreitet ein, wo
es nötig ist und natürlich: Lest das karnikl! Kämpfen
wir gemeinsam gegen den Bullenstaat und für eine bessere Welt.
Aber Vorsicht: Big brother is watching you! (Allein im Zürcher
Hauptbahnhof sind 50 Kameras (!) angebracht) Tällè Zurück zur Hauptseite vom karnikl oder des KulturZentrums Bremgarten KuZeB
a)
Auswerten öffentlich zugänglicher Quellen;
b) Einholen
von Auskünften;
c) Einsicht amtlicher Akten;
d)
Entgegennahme und Auswerten von Meldungen;
e) Nachforschen nach
der Identität und dem Aufenthalt von Personen
f) Beobachten
von Vorgängen an öffentlichen und allgemein zugänglichen
Orten, auch mittels Bild- und Tonaufzeichnungen;
g) Feststellen
der Bewegungen und der Kontakte von Personen.
Art. 65 bis
(neu)
1. Die politische Polizei ist abgeschafft.
2. Niemand
darf bei der Wahrnehmung ideeller und politischer Rechte überwacht
werden.
Komitee Schluss mit dem
Schnüffelstaat
Postfach 6948
3001 Bern
PC-Konto Nr.
30-4469-3
© 1997, 2010 Copyright beim Verein KulturZentrum Bremgarten KuZeB some rights reserved (Creative Commons BY-NC-SA). Geändert am 31. Mai 2009. Erstellt von Kire.